Quick/INR-Wert
Inhaltsverzeichnis
Der Quick/INR-Wert gehört zu den Laborparametern zur Bestimmung der Blutgerinnbarkeit (Thromboplastinzeit). Er gibt eine Übersicht über das exogene plasmatische Gerinnungssystem im Gegensatz zur PTT, die das endogene plasmatische Gerinnungssystem beurteilt.
Siehe auch unter INR.
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Bestimmung
Venös entnommenes Blut wird durch Citratzusatz zur Kalziumkomplexierung ungerinnbar gemacht. Es wird zentrifugiert; der Überstand (das Plasma) wird nun mit einem Kalziumüberschuss versetzt, und es wird die Zeit gemessen, bis die ersten Fibrinfäden entstehen, was normalerweise 11-16 Sekunden dauert. Dies ist die Thromboplastinzeit. Ist sie verlängert, so liegt eine Gerinnungsstörung vor.
Die Thromboplastinzeit wird ausgedrückt
- in Prozent der Norm (Quick-Wert) oder
- als Prothrombinratio (INR). Der INR-Wert ist im Gegensatz zum Quick-Wert unabhängig vom verwendeten Reagenz. Er wird daher bevorzugt.
Bedeutung
Die Bestimmung der Thromboplastinzeit gibt Aufschluss über folgende Faktoren:
- Prothrombinkomplex (Faktoren II, VII und X),
- Faktor V,
- Fibrinogen.
Indikationen
Der Quick/INR-Wert wird benutzt, um die Syntheseleistung der Leber oder die Therapie mit Cumarinderivaten (z. B. Marcumar, Falithrom) zu kontrollieren.
Bei Verwendung der neuen Antikoagulanzien wie Apixaban oder Dabigatran, ist die Bestimmung eines Quick- Oder INR-Werts nicht erforderlich.
Beurteilung
Normbereich
Der Quick-Normbereich liegt zwischen 71 und 120%. Heute wird stattdessen meist die Prothrombinratio (INR) angegeben; der Normbereich liegt bei 0,90-1,15 (siehe hier).
Erniedrigung
Der Quick-Wert ist erniedrigt bei:
- Leberzirrhose als Zeichen einer Syntheseleistungsstörung der Leber,
- Faktorenverbrauch im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC) z. B. bei Sepsis,
- Therapie mit Coumarinderivaten (Liegt der Quick-Wert unter 15%, beginnt ein besonders blutungsgefährdeter Bereich), Indikationen der Antikoagulation z. B. Thrombosen, Lungenembolie, absolute Arrhythmie.
Verweise
Autor der Seite ist Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (siehe Impressum).