Antikoagulation

Artikel aktualisiert am 15. Februar 2019


Definition

Antikoagulation bedeutet Gerinnungshemmung; oft wird sie als „Blutverdünnung“ bezeichnet. Sie ist eine therapeutische Maßnahme zur Verhinderung der Gerinnungskomplikationen Thrombose und Embolie. Dabei wird die Gerinnungsfähigkeit des Bluts nicht vollständig, sondern nur soweit unterdrückt, dass das Risiko minimiert wird und ein Restschutz des Gerinnungssystems vor Blutungskomplikationen erhalten bleibt.


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Das Wichtigste

Kurzgefasst
Antikoagulation bedeutet eine medikamentöse Hemmung der Gerinnung.

Durch medikamentöse Antikoagulation soll die Bildung von Gefäßverschlüssen durch Blutgerinnsel (Thrombus) sowie deren Ablösung als Embolus verhindert werden. Erforderlich wird eine Gerinnungshemmung, wenn ein erhöhtes thrombembolisches Risiko vorliegt. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn Lungenembolie vorausgegangen ist, absolute Arrhythmie, oder eine langdauernde Immobilität vorliegt. Auch kann das Gerinnungssystem ins ungleichgewicht geraten sein und eine Thromboseneigung vorliegen (Thrombophilie).

Medikamentöse Gerinnungshemmer (Antikoagulanzien) entstammen unterschiedlichen Substanzklassen und wirken auf unterschiedlichen Weise. Zu ihnen gehören

Zu den Gerinnungshemmern siehe hier.

Indikationen

Indikationen für eine Gerinnungshemmung sind

  • Krankheiten, die mit einer erhöhten Gerinnbarkeit des Bluts einhergehen, wie
  • arteriosklerotische Gefäßschäden, die zur lokalen Anlagerung von Thromben führen, die die kleinen Gefäße vollständig verschließen können – wie beim Herzinfarkt – und von wo aus kleine Gerinnsel mit dem Blutstrom weiter transportiert werden und an anderer Stelle zu einem Gefäßverschluss führen können (Embolie) – wie der embolische Beinarterienverschluss bei z.B. thrombotischen Auflagerungen an die Wand der Aorta oder der Schlaganfall bei arteriosklerotischen Plaques in der Halsschlagader (Arteria carotis),
  • Schäden an Herzklappen mit der Gefahr von thrombotischen Auflagerungen, wie sie bei einer Klappenendokarditis eintreten können,
  • Vorhofflimmern, welches ein erhöhtes Risiko für die Bildung eines Blutgerinnsels im linken Vorhofohr (einer kleinen Ausbuchtung des linken Vorhofs mit nur geringer Blutumwälzung) mit der Gefahr eines Schlaganfalls birgt,
  • Tumorerkrankungen, die mit einer Thrombophilie einhergehen,
  • eine längere Immobilität, z. B. Bettlägrigkeit bei schwerer Krankheit, nach einer Operation (postoperative Thromboseprophylaxe, s. u.) oder einem Schlaganfall.

Postoperative Thromboseprophylaxe

Eine Thromboseprophylaxe (vorsorgliche Behandlung mit Gerinnungshemmern) soll das Risiko einer Thrombose und Lungenembolie, das nach vielen Operationen erhöht ist, senken. Dies gilt beispielsweise für Hüft- und Knieoperationen als erwiesen. Für andere postoperative Bedingungen gelten die Indikationen für eine Thromboseprophylaxe unsicher. So gibt es starke Hinweise darauf, dass nach einer Arthroskopie (Gelenkspiegelung), anders als früher angenommen, ein Verzicht vertretbar sein kann (siehe hier).

Verweise

 


Autor der Seite ist Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (siehe Impressum).