Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht

Artikel aktualisiert am 15. Mai 2019

Auf dieser Seite „Häufige Fragen an den Fachanwalt für Medizinrecht; FAQ´s“ werden Fragen angesprochen, die dem Fachanwalt häufig gestellt werden:

Häufige Fragen von Patienten:

  • Bin ich richtig behandelt worden oder liegt ein Behandlungsfehler (Kunstfehler) vor? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Bin ich über alle Behandlungsmöglichkeiten, alle Komplikationsmöglichkeiten und über die nach einem Eingriff von mir notwendige Mitarbeit am Heilverlauf adäquat aufgeklärt worden? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Bin ich über das hinaus behandelt worden, wozu ich in mein Einverständnis gegeben habe? Liegt Körperverletzung vor? Informationen dazu finden Sie hier.

Häufige Fragen von Ärzten:

  • Ich muss mich in einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung zur Wehr setzen: wie kann ich mich verteidigen? Was sagen Gutachten, die im Auftrag einer Konfliktpartei erstellt werden, tatsächlich aus? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Welche Formen der Kooperation gibt es, welche ist im eigenen Fall am günstigsten? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Ich möchte in einem MVZ mitarbeiten: was muss im Vertrag berücksichtigt werden? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Ich möchte als Facharzt A (z. B. Orthopäde) mit Facharzt B (z. B. Radiologe) kooperieren, der eine spezielle Diagnostik / Therapiemöglichkeit vorhält (z. B. MRT), da wir uns Synergieeffekte versprechen. Wie kann eine Kooperation, bei der jede Seite profitiert, rechtlich abgesichert werden? Wann kommt man in die Nähe der verbotenen „Zuweisung gegen Entgelt“? Informationen dazu finden Sie hier.
  • Eine Klinik bietet mir als einem niedergelassenen Facharzt an, am Standort der Klinik eine Teilberufsausübungsgemeinschaft zu gründen. Was ist zulässig? Wie kann der Vertrag gestaltet werden? Informationen dazu finden Sie hier.

Verweise

Weiteres

 


Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de
Anfragen unter:
Tel.: +49 (0) 69 40 58 62 61
Email: info@jusmedicus.de