Aktuelles aus dem Medizinrecht 2015 – 2016 fasst eine Auswahl von Wichtigem und Neuem der Website der Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink, Frankfurt a.M aus diesen Jahren zusammen. M.-St.
Aktuelles aus dem Medizinrecht 2014 fasst eine Auswahl von Wichtigem und Neuem der Website der Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink, Frankfurt a.M zusammen. M.-St. Dönnebrink, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
Die Patientenverfügung eines Menschen dient der Stärkung seines Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt Art und Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit. Sie kann mündlich geäußert werden, sollte
Eine Vorsorgevollmacht, auch Altersvorsorgevollmacht genannt, habt ihre Rechtsgrundlage in § 1896 Abs. 2 BGB. Nach dieser Regelung darf das Gericht nur dann einen gesetzlichen Betreuer bestellen, wenn die
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen unterliegen einer strengen gesetzlichen Regelung. Hat ein Patient einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, die sich ausdrücklich auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern oder
Das Medizinrecht behandelt die rechtlichen Grundlagen der Arzt-Patient-Beziehungen (Arztrecht) und der ärztlichen und zahnärztlichen Berufsausübungen (Ärztliches Berufsrecht). Im weiteren Sinne umfasst das Gebiet des Medizinrechts auch die rechtlichen
Aktuelles aus dem Medizinrecht fasst eine Auswahl von Wichtigem und Neuem der Website der Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink, Frankfurt a.M zusammen. M.-St. Dönnebrink, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin –
Aufklärungsfehler geschehen relativ häufig und können zu Regressansprüchen führen. Die ärztliche Aufklärung hat vor Diagnose- und Heileingriffen und dem Verschreiben bzw. Verabreichen von Medikamenten in dem Umfang zu
Eine Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und eine informierte Patienteneinwilligung sind Voraussetzugen für jegliches ärztliches Handeln am Patienten. Ohne wirksame Einwilligung des Patienten, ist auch eine erfolgreich durchgeführte
Die Patientenaufklärung ist Voraussetzung für einen informierte Zustimmung zu ärztlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Die Patientenautonomie erfordert eine Einwilligung des Patienten als Grundlage der Behandlung. Voraussetzung für die