Feinstaub

Artikel aktualisiert am 18. März 2024

Feinstaub besteht aus Schwebepartikeln von unter 10 (bis 15) µm Größe. Er ist für die Gesundheit um so gefährlicher, je geringer seine Teilchengröße ist.

→ Zu Feinstaub und Gesundheit siehe hier.


Vorkommen von Feinstaub

Die Luft wird von Feinstaub unterschiedlichster Herkunft belastet.

Natürliche Quellen von Feinstaub:

  • Vulkanausbrüche,
  • Pollen,
  • Qualm von Bränden in der Natur,
  • Lösstaub aus der Sahara,
  • Staub von Vogelfedern etc.

Maschinell und industriell verursachte Stäube:

  • Verkehr (Auto, Flugzeuge etc.: Verbrennungsrückstände wie Dieselruß, Bremsabrieb, Reifenabrieb)
  • Getreideernte und -verarbeitung,
  • Holz und Kohleheizungen,
  • Laserdrucker in Büros (!),
  • Zigarettenrauch in geschlossenen Räumen,
  • Mikrofasern.

Belastung und Belastungsdauer

Die Auswirkung von Feinstaub auf die Gesundheit hängt von der Stauberzeugung und der Größe der Partikel (s. u.) ab und zudem auch von

  • der Luftumwälzung,
  • der Sedimentiergeschwindigkeit und
  • den chemischen Reaktionen im Luftraum ab.

Einfluss der Teilchengröße auf die Eindringtiefe in die Lungen

Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen sie in die feinen Verästelungen der Atemwege (des Bronchialsystems), sehr feine Teilchen gelangen auch in die Alveolen (Lungenbläschen). Partikel mit einem Durchmesser von 1 µm gelangen zu fast 100% in die Alveolen, solche mit 10 – 15 µm zu praktisch 0 %. Partikel unter 0,1 µm zählen zu den Nanopartikeln. Die in den Bronchien abgeschiedenen Partikel werden durch das Flimmerepithel mit dem Schleim nach oben entsorgt.
Dazu siehe auch hier.

→ Zum Aufbau der Lunge siehe hier.

Grenzwerte für Feinstaubemission

Nach dem Luftqualitätsplan (EU-Richtlinie) sollen durch Festlegung von Grenzwerten für Luftschadstoffe Gebiete oder Ballungsräume vor Smog und Feinstaub geschützt werden. Umgesetzt werden soll dies u. a. durch eine Feinstaubverordnung zur Kennzeichnung der Emissionsklasse von Fahrzeugen und die Einrichtung von Umweltzonen, in denen Feinstaubplaketten vorgeschrieben sind und das Führen von Fahrzeugen bestimmter Schadstoffgruppen nicht erlaubt ist (siehe hier). Auch andere Anlagen mit starker Feinstaubemission werden bezüglich einer Minderung der Emission reglementiert, so beispielsweise Heizungen im häuslichen Bereich über die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (siehe hier).


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Verweise

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