Die Hepatitis-A-Impfung soll einer Leberentzündung durch das Hepatitis-A-Virus vorbeugen. Wichtig ist dies insbesondere bei gefährdeten Personengruppen. Sie soll zudem eine Ausbreitung der hochgradig infektiösen Leberkrankheit verhindern.


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Allgemeines zur Hepatits A


Erreger: RNA-Virus, ausgeprägte Umweltstabilität, hohe Thermostabilität, hohe Desinfektionsmittelresistenz.

Verbreitung: weltweit, bevorzugt in Ländern mit niedrigem Hygienestandard (sporadisch, endemisch, epidemisch)

Übertragung: Kontakt- oder Schmierinfektion, kontaminierte Lebensmittel (Muscheln, Austern, fäkaliengedüngtes Gemüse und Salate), kontaminiertes Wasser, Gebrauchsgegenstände

Infektionsrate: geringe HAV-Durchseuchung (ca 5%)

Erkrankung: als Säugling oder Kleinkind nicht oder kaum symptomatisch, mit zunehmendem Lebensalter häufiger schwere Leberentzündung, die selten zu einem Leberversagen führen und damit lebensgefährlich sein kann. Bei überstandener Erkrankung in der Regel lebenslange Immunität. Keine Entwicklung einer chronischen Hepatitis mit Leberzirrhose.

Mehr zur Hepatitis A siehe hier.

Impfung

(Impfung nach den Empfehlungen der STIKO am Robert-Koch-Institut)

Wer sollte geimpft werden?

  • Hepatitis-A-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen und von Laboratorien (z. B. für Stuhluntersuchungen)
  • Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen, in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen
  • Personen in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte
  • Kanalisations- und Klärwerksarbeiter
  • Homosexuell aktive Männer
  • Personen mit substitutionspflichtiger Hämophilie (Bluterkrankheit)
  • Personen, die an einer chronischen Lebererkrankung leiden und keine HAV-Antikörper besitzen
  • Kontaktpersonen zu Hepatitis-A-Erkrankten

Vorbeugung einer Hepatitis A-Ausbreitung

  • Vorsicht bei Reisen in Endemiegebiete (zuvor Impfung, Wasser und Speisen gut abkochen, Hygiene)
  • Hepatitis-A-Erkrankter: Hygiene!! Klinikeinweisung bei besonderen Umständen (unzureichende häusliche Versorgung oder Hygiene)
  • Kontaktperson: Aktiv-Passiv-Impfung
  • bei gewährleisteter Hygiene, vorhandenem Impfschutz oder früher durchgemachter Erkrankung: eine Isolierung ist nicht erforderlich.
  • bei fraglicher Hygiene: Ausschluss vom Besuch von Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Beobachtung des Gesundheitszustandes für 28 Tage.

Wirksame Händehygiene: Hände gründlich waschen, besonders für die Dauer der Inkubationszeit (2-6 Wo) nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten; Hände mit Einmal-Handtüchern abtrocknen und alkoholisch desinfizieren.


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Verweise