Gestörte Glukosetoleranz
Inhaltsverzeichnis
Gestörte Glukosetoleranz bedeutet unzureichende Regulation des Blutzuckers nach oraler Glukosezufuhr. Sie deutet auf eine Schwäche der Insulinwirkung, die sich nur unter Belastungsbedingungen manifestiert; ohne Zuckerzufuhr liegt der Blutzuckerspiegel im Normbereich.
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Das Wichtigste
Kurzgefasst |
Gestörte Glukosetoleranz bedeutet, dass der Körper auf eine Erhöhung des Blutzuckers nach Zuckerzufuhr (z. B. durch einen Glukosetrunk) nicht genügend mit Blutzucker senkenden Maßnahmen reagiert.
Weitere Entwicklung: Im Laufe der Jahre wird die Glukoseverwertung immer unzureichender, die Insulinproduktion in der Bauchspeicheldrüse wird immer mehr gefordert. Wenn sie schließlich unzureichend wird, entwickelt sich eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Eine gestörte Glukosetoleranz kann in diesen Fällen bereits viele Jahre vorher nachweisbar sein. Folgen: Eine gestörte Glukosetoleranz bei noch normalem Nüchternblutzucker, also ohne Vorliegen eines manifesten Diabetes mellitus, führt bereits zu ersten Veränderungen an Blutgefäßen, Augen, Nerven und Nieren im Sinne einer diabetischen Angiopathie, Retinopathie, Neuropathie und Nephropathie (mehr dazu siehe hier). Bedeutung des frühzeitigen Nachweises: Die frühzeitige Erkennung einer gestörten Glukosetoleranz, d. h. einer unter Glukosezufuhr nicht ausreichenden Blutzuckerregulation, führt daher zur dringenden Empfehlung einer Diabetes-Vorbeugung, was durch Umstellung der Ernährung und des Lebensstils am effektivsten geschieht. Nachweis: Eine gestörte Glukosetoleranz wird durch einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) nachgewiesen, bei dem nach einem Zuckertrunk der 2-Stunden-Blutzuckerwert über einen festgelegten Grenzwert hinaus erhöht ist (Indikationen und Durchführung s. u.). |
Definition
Die Definition richtet sich nach den Leitlinien der Fachgesellschaften [1]
Eine gestörte Glukosetoleranz (“impaired glucose tolerance”, IGT) liegt vor, wenn der Nüchternblutzucker unter 126 mg/dl plus der 2-Stundenwert des oralen Blutzuckerbelastungstests (oGTT) zwischen 126 und 200 mg/dl ergibt (Messung im venösen Plasma oder im Kapillarblut).
Indikationen zur Prüfung auf eine gestörte Glukosetoleranz
Eine Untersuchung auf eine gestörte Glukosetoleranz durch den orale Glukosetoleranztest (oGTT) ist indiziert bei Patienten mit Nüchternblutzuckerwerten unter 126 mg/dl und folgenden Bedingungen:
- familiäre Belastung für einen Diabetes Typ 2,
- Übergewicht (BMI > 25 kg/qm),
- essentielle Hypertonie,
- Frauen mit Gestationsdiabetes,
- Dyslipidämie.
Eine seltene Indikation ist die Diagnostik unerklärter Hypoglykämien. Hierbei wird nicht nur der Blutzucker, sondern auch Insulin und C-Peptid gemessen, um eine überschießende Insulinproduktion erkennen zu können.
Auch eine koronare Herzkrankheit sollte Anlass sein, den Glukosestoffwechsel zu überprüfen.
Test auf gestörte Glukosetoleranz
Eine gestörte Glukosetoleranz lässt sich durch einen Glukosetoleranztest erkennen.
- Voraussetzung Nüchternheit.
- Vor Beginn der Glukoseeinnahme wird der Blutzucker bestimmt (Kapillarblut bzw. venöses Blutplasma).
- Einnahme von 75g Glukose als Probetrunk gelöst in z.B. 250 ml Wasser (bei Kindern 1,5 g pro kg Körpergewicht).
- Bestimmung des Blutzuckers nach 1 und 2 Stunden. Bei der Diagnostik ungeklärter Hypoglykämien (s.o.) erfolgt auch nach 3 Stunden eine Blutabnahme.
Ein weiterer Hinweis auf eine gestörte Glukosetoleranz ist ein erhöhtes C-Peptid.
Interpretation
Eine gestörte Glukosetoleranz liegt vor, wenn
- der Nüchternblutzucker zwischen 100 und 110 mg/dl (5,5–6,1 mmol/l) liegt, oder
- der 2-Stundenwert (bei kapillärer Blutabnahme) zwischen 140–200 mg/dl (7,8–11,1 mmol/l) bzw. bei venöser Blutabnahme zwischen 120–180 mg/dl (6,6–10,0 mmol/l) liegt
(vergl. Definition des Diabetes mellitus).
Bedeutung einer gestörten Glukosetoleranz
Eine gestörte Glukosetoleranz ist ein Risikofaktor für die Entstehung eines Diabetes mellitus und kardiovaskulärer Erkrankungen wie Arteriosklerose, koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt und Schlaganfall.
Bei einer gestörten Glukosetoleranz ist zu empfehlen,
- diätetisch Süßes vollständig zu vermeiden, keine Süßigkeiten, kein Süßen mit freiem Zucker,
- eine gesunde Ernährung einzuhalten,
- bei Übergewicht oder Adipositas das Gewicht zu reduzieren (siehe hier)
- für regelmäßige vermehrte körperliche Bewegung zu sorgen,
- sich bezüglich früher Schädigungszeichen an Gefäßsystem, Augen, Nerven, Nieren und Herz (siehe unter Diabetes-Folgeschäden) durchuntersuchen zu lassen.
Verweise
- Diabetes-Kompendium
- Insulin
- C-Peptid
- Blutzucker
- Typ-2-Diabetes – Entstehung und Entwicklung
- Glukosetoleranz
- Glukosetoleranztest
- Diabetische Folgeschäden
Literatur
- ? Diabetologie 2008; 3 Suppl 2: S131–S133