Das Bundesrecht umfasst

  • zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt.
  • zum anderen Regelungen der bundesrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln dürfen. Diese sind im Sozialgesetzbuch V niedergelegt, welches alle Grundlagen des Vertragsarztrechts regelt. Dazu gehören:
    • wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und wer freiwillig versichert ist,
    • welche Ansprüche Patienten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen haben,
    • wie die gesetzlichen Krankenkassen die Ansprüche der Patienten zu erfüllen haben,
    • wie die Beziehung zwischen den Krankenkassen und den Ärzten und allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gestaltet werden kann.
    • wie die Voraussetzungen zur Zulassung eines Arztes zur Teilnahme an kassenärztlichen Leistungen sein sollen,
    • wie die Vergütung der Vertragsärzte ist und wie die kassenärztlichen Vereinigungen dies überprüfen,
    • die Bestimmungen für die Rücknahme einer vertragsärztlichen Zulassung.

Die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V werden in speziellen Verordnungen konkretisiert, so z. B. in der Zulassungsverordnung und in den Bundesmantelverträgen.

Verweise


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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de