Die Wahl der ärztlichen Kooperationsform sollte gut begründet sein. Auf die Frage „Welche Formen der Kooperation von Ärztinnen und Ärzten gibt es im niedergelassenen Bereich, welche Form ist in meinem Fall am günstigsten?“ kann folgendermaßen allgemein geantwortet werden:

Es gibt verschiedene ärztliche Kooperationsformen, die sich z. T. auf die gemeinsame Patientenbehandlung beziehen (z. B. Berufsausübungsgemeinschaften), z. T. aber nur die gemeinsame Ressourcennutzung erfassen (z. B. Praxisgemeinschaften), während der Patientenstamm getrennt bleibt.

Berufsausübungsgemeinschaften sind z. B.:

  • Gemeinschaftspraxen
  • Teilgemeinschaftspraxen
  • Ärztepartnerschaften
  • Medizinische Versorgungszentren.

Nutzungsgemeinschaften sind z. B.:

  • Praxisgemeinschaften
  • Laborgemeinschaften
  • Apparategemeinschaften.

Welche dieser Kooperationsformen im Einzelfall am günstigsten ist, hängt davon ab, welches Ziel jeder Kooperationspartner verfolgt und wo die gemeinsame Schnittmenge liegt. Erst wenn dies feststeht, kann die vertragsarzt-, berufs- und steuerrechtlich günstigste Kooperationsform ermittelt werden. Hierzu sollten sich die Kooperationspartner rechtliche und steuerliche Beratung holen. Für jeden Kooperationspartner muss im Vorfeld klar werden, wie sich die Kooperation auf seine Einnahmen und Ausgaben sowie auf sein Mitbestimmungsrecht und seine Haftungsrisiken auswirkt. Eine Beratung durch einen im Vertragsarztwesen erfahrenen Rechtsanwalt ist zu empfehlen.

Zu den einzelnen Kooperationsmodellen siehe hier

Verweise


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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de