Röteln

Artikel aktualisiert am 23. Dezember 2022

Röteln (Rubella) sind eine Infektionskrankheit, die meist bereits Kinder befällt und daher zu den Kinderkrankheiten zählt. Sie hat ihren Namen wegen den typischen rötlichen Flecken auf der gesamten Haut. Von Bedeutung sind Röteln wegen den in der Schwangerschaft auftretenden Missbildungen innerer Organe (Rötelnembryopathie, s. u.).

Infektiöse Kinderkrankheiten


→ Über facebook informieren wir Sie über Neues auf unseren Seiten!


Das Rötelnvirus

Ausgelöst werden Röteln durch ein RNA-Virus, das durch Tröpfcheninfektion verbreitet wird. Das Rötelnvirus ist ein RNA-Virus der Tocaviridae-Familie. Der Mensch ist der einzige Wirt, so dass bei einer vollständigen Durchimpfung der Bevölkerung die Krankheit ausgerottet werden könnte.

Inkubationszeit, Immunität

Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen der Atemluft, die besonders bei Husten und Niesen unsichtbar verbreitet werden. Die Infektiosität ist außerordentlich hoch; die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt 14 – 21 Tagen. Infektiosität wird angenommen von 1 Woche vor Ausbruch des Exanthems bis 1 Woche danach.

Etwa die Hälfte der Infizierten macht die Rötelninfektion inapparent (unbemerkt) durch; bei ihnen kommt es nicht zu Symptomen; die Infektion kann nur serologisch durch die entstehenden Antikörper nachgewiesen werden (stille Feiung). Es resultiert in jedem Fall eine in der Regel lebenslange Immunität.

Symptomatik

Typisch und diagnoseweisend sind die primär nicht konfluierenden, leicht erhabenen Hauteffloreszenzen, die zuerst meist im Gesicht beginnen und sich über den gesamten Körper ausbreiten; es wird als kleinfleckiges, makulöses oder makulopapulöses Exanthem bezeichnet; eng beieinander liegende Flecken können zu größeren konfluieren; das Bild der Haurötung kann masernähnlich oder auch scharlachähnlich aussehen. Subfebrile Temperaturen oder hohes Fieber können auftreten, und die Lymphknoten können anschwellen. Die Ausprägung der Symptome kann unterschiedlich sein. In selteneren Fällen werden grippale Beschwerden wie eine Laryngitis (Halsentzündung) und Tracheitis (Entzündung der oberen Atemwege), Gelenkbeschwerden, Kopfschmerzen oder eine Herzbeteiligung im Sinne einer Myoperikarditis beobachtet.

Unter den Laborwerten können verschiedene Veränderungen auffallen, wie eine Leukopenie und in seltenen Fällen eine Thrombopenie. Sie sind alle unspezifisch und nicht diagnoseweisend. Die Thrombopenie kann zu einer Purpura mit petechialen Hauteinblutungen führen.

Diagnostik

Eine fieberhafte Erkrankung mit den typischen kleinfleckigen Hauteffloreszenzen lässt an Röteln denken, besonders bei Kindern! Die Diagnose wird durch Nachweis entstehender IgM-Antikörper mit Titeranstieg innerhalb von 2 Wochen weitgehend gesichert. Differenzialdiagnostisch kommen einige andere Infektionskrankheiten, die mit einem fleckigen Exanthem einhergehen können, in Betracht, so beispielsweise Ringelröteln, Scharlach oder Masern, die letzteren haben in typischer Ausprägung jedoch ein von Röteln unterschiedliches Exanthembild.

Therapie

Die Therapie ist rein symptomatisch (z. B. Fiebersenkung); eine spezifische antivirale Therapie gibt es nicht.

Rötelnembryopathie

Von Bedeutung sind Röteln wegen der gefürchteten Embryopathie mit Missbildungen an verschiedenen Organen, wenn die Infektion in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft auftritt; daher sollten jungen Frauen entweder Röteln bereits durchgemacht haben oder durch Impfung immun sein. Wegen der Impfungen ist die Rötelnembryopathie zum Glück erheblich zurückgegangen.

Die während der Schwangerschaft eingefangene Rötelninfektion lässt sich bei Neugeborenen durch Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Virus nachweisen. In der Schwangerschaft selbst ist eine PCR im Fruchtwasser (nach Fruchtwasseraspiration) zum direkten Virusnachweis möglich. Eine Rötelnembryopathie ist meldepflichtig.

Unter den Entwicklungsstörungen der inneren Organe während der Organgbildungsphase der ersten 3 Monate der Schwangerschaft dominieren Herzfehler wie Septumdefekte (Ventrikelseptumdefekt, Vorhofseptumdefekt), Fehlbildungen der Abgänge großer Gefäße (z. B. Fallot’sche Tetralogie, offener Ductus Botalli), Linsentrübungen der Augen (Katarakt, grauer Star) und Innerohrschwerhörigkeit.

Neugeborene mit einem „kongenitalen Rötelnsyndrom“ sind zunächst als infektiös anzusehen. Sie werden entsprechend isoliert. Die Infektiosität kann u. U. monatelang nachweisbar sein, was durch regelmäßige PCR-Nachweise geschieht.

Infektionsvorbeugung

Eine wirksame Vorbeugung der Ausbreitung von Röteln gelingt am wirksamsten durch Impfung. Sie erfolgt zusammen mit Masern, Keuchhusten und Mumps bereits im Säuglingsalter. Die erlangte Immunität hält in der Regel lebenslang. Die aktuellen Impfempfehlungen werden von der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts regelmäßig überarbeitet und neu herausgegeben (siehe hier).

Laut „Mutterschaftsrichtlinie“ werden Schwangere nach ihrem Impfausweis gefragt. Liegt er nicht vor, wird der immunologische Status über den Nachweis von IgG-Antikörpern (z. B. durch einen Hämagglutinationshemmtest) ermittelt. Ist der Röteln-Titer zu gering, soll geimpft werden.

Zur Rötelnvorbeugung bei Schwangeren empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) auf ihrer 68. Sitzung im Juli 2010, dass bei Frauen im gebärfähigen Alter der Nachweis von 2 Rötelnimpfungen erbracht werden soll; bei Frauen mit unklarem Impfstatus sollen 2 Impfungen im Abstand von mindesten 4 Wochen nachgeholt werden (siehe hier).

Kinder, die frisch erkranken, sollen unbedingt von anderen Kindern und vor allem von Schwangeren ferngehalten werden. In Krankenhäusern besteht Isolationspflicht, solange Infektiosität vorliegt.

Meldepflicht

Es besteht eine Meldepflicht für Röteln: Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG besteht die Meldepflicht bezüglich Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod an Röteln inklusive des konnatalen Rötelnsyndroms. Auch ist gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Rubellavirus namentlich zu melden, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. (Siehe RKI-Informationen)

Es gibt Anstrengungen, Masern, Mumps und Röteln in Europa zu eliminieren. Sie gehen von der WHO aus und werden national durch ein nationales Referenzzentrum sowie durch eine nationale Verifizierungskommission für diese Erkrankungen koordiniert und gefördert. Eine Meldepflicht gehört zentral zu ihren „Werkzeugen“. Eine angestrebte Inzidenz von unter 1 auf 1 Mio Einwohner ist jedoch wegen der Imfgegner illusorisch; die Inzidenz lag 2013 etwa 20-fach höher. (1)Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln.

Verweise