Wesentliche Stationen auf dem Weg zum Arztberuf sind Ausbildung und Approbation. Beides unterliegt einer strengen Regulation durch Gesetze.

Ärztliche Ausbildung

Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztliche Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die ärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt, eine Ausbildung in erster Hilfe, einen Krankenpflegedienst von drei Monaten, eine Famulatur von vier Monaten und die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate (§ 1 Approbationsordnung – Ärzte).

Approbation

Die ärztliche Approbation wird nach erfolgreichem Abschluss der medizinischen Ausbildung auf Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes (§ 39 Approbationsordnung – Ärzte) erteilt. Zusätzlich zu den Zeugnissen über die Ärztliche Prüfung müssen die übrigen Voraussetzungen, wie deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) oder Eigenschaft als heimatloser Ausländer, körperliche Eignung und charakterliche Eignung vorliegen. Die Möglichkeit der Erteilung einer Approbation als Arzt an Staatsangehörige eines Drittlandes ist eng begrenzt (§ 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung). Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs. Für die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten ist darüber hinaus die Erteilung der Vertragsarztzulassung erforderlich.

 

Verweise

Weiteres

 


Autorin der Seite: St. Dönnebrink, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin.