Ärztliches Berufsrecht

Artikel aktualisiert am 10. Februar 2019

Das ärztliche Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern anderer Heilberufe und der Industrie, insbesondere zur pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitssektoren.

Verweise

Weiteres

 

 


Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
Homepage: http://www.jusmedicus.de