Das Bundesrecht umfasst zum einen Regelungen zum Berufsrecht der Ärzte, die bundesweit gelten (im Gegensatz zum Landesrecht und Kammerrecht). Diese Regelungen sind in der Bundesärzteordnung niedergelegt. zum anderen
Das Landesrecht gibt die Rahmenbedingungen und die Rechtsformen im Groben vor, wie der Arzt sich verhalten darf. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu Heilberufsgesetze erlassen, in denen die Bildung
Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung zwischen ihm und dem Patienten, also in der Regel im Falle einer Fehlbehandlung. Drei große Gebiete
Am 27.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen, welches auch Neuregelungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen enthält. Neu eingeführt wird in § 70
Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, wurde auch eine Neuregelung der ärztlichen und psychotherapeutischen Bedarfsplanung vorgenommen. Diese wurde flexibilisiert und regionalisiert.
Unterlassungsanspruch gegen Arzt: Ein Wettbewerbsverein hat einen Anspruch auf Unterlassung gegen einen Arzt, wenn dieser einen durch den Wettbewerbsverein engagierten Testpatienten ungefragt auf die Möglichkeit des Bezugs eines
Es besteht ein Anspruch auf Sonderbedarfszulassung, wenn Versicherte anderenfalls auf Versorgungsangebote in einer Entfernung von mehr als 25 km angewiesen sind. Eine Sonderbedarfszulassung zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten in
Kein Anspruch auf Befreiung vom Notdienst: Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass belegärztlich tätige Nephrologen wegen der ihnen obliegenden Verpflichtungen im Rahmen des Dialysebereitschaftsdienstes keinen Anspruch auf
Behandlung und Körperverletzung sind nahe beisammen. Die wirksame Einwilligung des Patienten entscheidet darüber, ob eine ärztliche Maßnahme einen rechtmäßigen Heileingriff oder eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Die Einwilligung des
Das ärztliche Berufsrecht trifft im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der Rechtsformen im Verhältnis zu Patienten, anderen Ärzten, Vertretern