Aktuelles aus dem Medizinrecht 2012

Artikel aktualisiert am 22. Februar 2019

Aktuelles aus dem Medizinrecht 2012 fasst eine Auswahl von Wichtigem und Neuem der Website der Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink, Frankfurt a.M zusammen.

Zu Aktuellem aus dem Medizinrecht siehe hier.


Dezember 2012

Themen

  • Hinauskündigungsklausel und Vollmachterteilung zur Erklärung des Zulassungsverzichts in Berufsausübungsgemeinschaft zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Hinauskündigungsklausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Berufsausübungsgemeinschaft auch dann zulässig ist, wenn der Verkauf der Praxis geplant war und die Berufsausübungsgemeinschaft nur vorübergehend eingegangen wurde, bis der abgebende Arzt 55 Jahre alt wird und damit den Kaufpreis begünstigt versteuern kann.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, Maria-Stephanie Dönnebrink
(Dazu hier.)

  • Informationspflicht über preisgünstigere Bezugsquelle vor Arzneimittel-Regress

Die Pflicht zur wirtschaftlichen Verordnungsweise trifft den Vertragsarzt nicht nur hinsichtlich der Auswahl, sondern auch hinsichtlich der Bezugsquelle des Arzneimittels, wenn dieses nach § 47 AMG direkt an die Arztpraxis abgegeben werden könnte und über die preisgünstigere Bezugsquelle nach § 73 Abs. 8 SGB V nachweislich informiert wurde.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier.)

  • Kein Wettbewerbsverstoß bei unentgeltlichen Seminarangeboten von Pharmafirmen für Ärzte

Ein Pharmaunternehmen handelt nicht wettbewerbswidrig und verleitet Ärzte auch nicht zu einem Berufsrechtsverstoß nach ihrer Berufsordnung, wenn es Ärzten unentgeltlich die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsseminaren in angemessenem Rahmen und ohne weitere Verpflichtungen anbietet.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier.)

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 17.10.2012

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 17.10.2012 in folgenden 6 Angelegenheiten das das Vertragsarztrecht betreffend entschieden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl
(Dazu hier.)

  • Zur Befreiung eines Privatarztes vom ärztlichen Notfalldienst

Ein Privatarzt kann von der Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst bei schwerwiegenden Gründen befreit werden. Ist der Privatarzt aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, persönlich am Notfalldienst teilzunehmen, kann er nicht darauf verwiesen werden, einen Vertreter zur Wahrnehmung des Notfalldienstes zu bestellen, wenn in der Notfalldienstordnung eine Pflicht zur Vertreterbestellung nicht ausdrücklich geregelt ist.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier.)

 

November 2012

Themen

  • Honorararztverträge mit Krankenhäusern

Die Unsicherheit bezüglich der Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern im Rahmen von sogenannten „Honorararztverträgen“ war durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2011 zunächst in Frage gestellt. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich nunmehr im Gesetz eine klarstellende Regelung getroffen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Anstellung von Ärzten in einem im anderen Planungsbereich gelegenen MVZ trotz Zulassungssperre möglich?

Das Sozialgericht Nürnberg hat entschieden, dass Ärzte auf ihre Zulassungen verzichten können, um sich in einem MVZ anstellen zu lassen, auch wenn ihre bisherigen Vertragsarztsitze in einem anderen Planungsbereich liegen, als das MVZ.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, Maria-Stephanie Dönnebrink
(Dazu hier.)

  • Beachtung des Formerfordernisses bei langfristig abgeschlossenen Praxismietverträgen

Der Abschluss eines Praxismietvertrages über die Dauer von 10 Jahren bei zweimaligem Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages um jeweils 5 Jahre ist der Regelfall und für Praxismietverträge bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten üblich. Befristete Verträge – also auch Langzeit-Mietverträge über einen Zeitraum von 10 Jahren – können (und sollen) in der Regel nicht ordentlich, sondern nur außerordentlich gekündigt werden, um so den Praxisinhaber vor überraschenden Kündigungen des Vermieters zu schützen. Dabei ist die Schriftform des § 550 S. 1 BGB zu beachten, da ein Mietvertrag, der „für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form abgeschlossen (wird), (…) für unbestimmte Zeit gilt.“
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier.)

  • Keine Haftung trotz groben Behandlungsfehlers

Trotz einer fehlerhaften medizinischen Behandlung kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn der Patient die dringend empfohlene fachgerechte Versorgung durch einen anderen Arzt verweigert.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier.)

  • Arzt muss vor der OP über ein seltenes aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären

Ärzte und Zahnärzte müssen ihre Patienten auch über sehr seltene Behandlungsrisiken aufklären, wenn die Folgen den Patienten erheblich beeinträchtigen könnten.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier.)

  • Die KBV-Klage gegen den Ärzte-Honorarbeschluss für 2013

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 10.09.2012 den Erweiterten Bewertungsausschuss (eBA) vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verklagt. Die Entscheidung darüber, wie hoch 2013 die Honorare der Vertragsärzte ausfallen sollen, ist im Kern politischen Charakters. Die Position der KBV ist aber auch rechtlich durch die Vorschriften des SGB V untermauert.
Rechtsanwältin Milana Sönnichsen
(Dazu hier.)

 

Oktober 2012

Themen

  • Zusammenschluss von Allgemeinmedizinern und Radiologen in Teilgemeinschaftspraxis ist unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen eine Teilberufsausübungsgemeinschaft geklagt, die aus 30 Ärzten, darunter 4 Radiologen bestand, die sich außerhalb ihrer jeweiligen bisherigen Tätigkeit zu einer gemeinsamen standortübergreifenden privatärztlichen Tätigkeit zusammengeschlossen hatten Die Wettbewerbszentrale hielt die rein privatärztliche Teil-BAG zwischen Allgemeinmedizinern und Radiologen für unzulässig und verlangte die Weiterführung der Teil-BAG zwischen Radiologen und Allgemeinmedizinern zu unterlassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Abrechenbarkeit von nichtärztlichen Leistungen als wahlärztliche Leistungen – Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung – § 17 Abs. 1 S. 2 KHEntgG, § 4 Abs. 2 GOÄ

Ein Chefarzt muss bei wahlärztlichen Behandlungen seinen eigenen Tätigkeiten sein eigenes Gepräge geben. Nur dann erfüllt er seine Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag. Dadurch, dass der Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in täglichen Teamsitzungen die Behandlung von Patienten supervidiert, werden die eigenverantwortlich durch Dritte durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht zu eigenen Leistungen des Chefarztes.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Werbung mit Rabatten und Festpreisen durch Zahnärzte unzulässig

Das Landgericht Köln hat sich in 2 Urteilen mit der Werbung von Zahnärzten auf einer Internetplattform auseinandergesetzt. Dort hatten Zahnärzte Bleaching stark rabattiert und zu einem Festpreis angeboten. Sie hatten damit argumentiert, die zahnärztliche Berufsordnung greife nicht ein, da Bleaching eine kosmetische Behandlung sei und auch von Kosmetikern angeboten werde. Dem ist das Landgericht Köln jedoch nicht gefolgt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, Maria-Stephanie Dönnebrink.
(Dazu hier.)

  • Aktuelles zur Nachbesetzung vertragsärztlicher Zulassungen

Bei Nachfolgezulassungsverfahren (Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes), kommt immer wieder zur Sprache, ob die Verzichtserklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die vertragsärztliche Zulassung unter der Bedingung der bestandskräftigen Nachbesetzung durch einen Wunschpartner wirksam abgegeben werden könne.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus.
(Dazu hier.)

  • Arztpraxis darf keine Kapitalgesellschaft sein

Für eine einzelne Arztpraxis ist eine Zulassung als GmbH oder andere Kapitalgesellschaft gesetzlich ausgeschlossen. Es kann nur eine natürliche Person zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden. Eine Gleichbehandlung mit einem MVZ kann nicht verlangt werden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab.
(Dazu hier.)

  • Zulässigkeit einer kostenlosen Arzneimitteldatenbank für Ärzte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass das Angebot einer durch Werbung der Arzneimittelhersteller finanzierten und damit kostenlosen Arzneimitteldatenbank, die den Ärzten Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, zulässig ist. Eine solche Arzneimitteldatenbank stellt keine unzulässige Werbegabe an Ärzte i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 1 HWG i.V.m. § 32 Musterberufsordnung (MBO)-Ärzte dar.
Rechtsanwältin Milana Sönnichsen.
(Dazu hier.)

 

September 2012

Themen

  • Auch Versandapotheken unterliegen der Arzneimittelpreisverordnung

Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat mit Beschluss vom 22.08.2012 (Az.: GmS-OGB 1/10) entschieden, dass ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, dem deutschen Arzneimittelpreisrecht und insbesondere der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) verabschiedet

Der Bundestag hat am 14. Juni 2012 das Psych-Entgeltgesetz verabschiedet und somit eine gesetzgeberische Klarstellung bezüglich der Berechtigung der Krankenhäuser, bei der Erbringung von Krankenhausleistungen auf Honorarärzte zurückgreifen zu können, geregelt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 15.08.2012

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 15.08.2012 in folgenden 6 Angelegenheiten das das Vertragsarztrecht betreffend entschieden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl (Dazu hier.)

  • Arzthaftung: Weiterbildungspflicht für Ärzte und die zeitnahe Umsetzung der gesicherten Erkenntnisse

Jeder Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig fortzubilden. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der einschlägigen Fachliteratur müssen zeitnah im Berufsalltag umgesetzt werden. Unterlässt der Arzt diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen und einem Schmerzensgeldanspruch des Patienten führen.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab (Dazu hier.)

  • Zulässigkeitsvoraussetzungen des Versandhandels mit EU-Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12. Januar 2012 entschieden, dass der Versand der in Deutschland zulassungspflichtiger Arzneimittel von EU-Apotheken an deutsche Apotheken nicht gegen das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) verstößt. Entscheidend ist dabei, dass die Arzneimittel, bevor sie an den Patienten als Endverbraucher in Deutschland gelangen, noch eine zur Prüfung von Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit verpflichtete Stelle (wie inländische Apotheke) durchlaufen.
Milana Sönnichsen, Rechtsanwältin (Dazu hier.)

 

August 2012

Themen

  • MVZ: Halber Sitz reicht für Fachübergreiflichkeit – Nachbesetzung von Angestelltensitzen:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 14.12.2011 klargestellt, dass bei Abwesenheit eines Praxispartners oder aber eines angestellten Arztes innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) bei der Patientenbehandlung im Rahmen von Vertretungsregelungen ein Praxispartner nur dann berechtigt ist, bei Abwesenheit des anderen Partners vertragsärztliche Leistungen abzurechnen, wenn er die gleichen qualitativen Voraussetzungen erfüllt wie der abwesende Partner.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner.
(Dazu hier.)

  • Vorsicht bei Vertretungen innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften oder innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums:

Am 19.10.2011 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass ein halber Vertragsarzt- oder Angestelltensitz einer Fachgruppe im MVZ für die Erhaltung der Fachübergreiflichkeit ausreicht. Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht Ausführungen zur Nachbesetzung von Angestelltensitzen gemacht.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink.
( Dazu hier.)

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2012:

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 27.06.202 in drei Angelegenheiten das Vertragszahnarztrecht und in einer Angelegenheit das Vertragsarztrecht betreffend entschieden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl.
(Dazu hier.)

  • Doppelzulassung – Abrechnung des Ordinationskomplexes für beide Fachgruppen:

Wird ein Arzt für mehrere Fachgebiete zugelassen, muss er in seinen Behandlungsfällen den Ordinationskomplex des jeweiligen Fachgebietes abrechnen können. Die beklagte KV vergütete der Klägerin, sowohl Fachärztin für Augenheilkunde als auch Fachärztin für Neurologie den neurologischen Ordinationskomplex nicht. Auch der neurologische Ordinationskomplex wurde lediglich mit dem Wert des augenärztlichen Ordinationskomplexes vergütet.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab.
(Dazu hier.)

  • Import der nicht zugelassenen Arzneimittel durch Ärzte – Verstoß gegen AMG:

Ein Unternehmen, das ein in Deutschland nach § 21 Arzneimittelgesetz (AMG) zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Arzneimittel vertreibt, oder ein Arzt, der dem Patienten ein solches verabreicht, verstößt gegen §§ 95 i.V.m. 43 Abs. 1 AMG. Der Verstoß wird mit einer empfindlichen Geldstrafe und unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert.
Milana Sönnichsen, Rechtsanwältin.
(Dazu hier.)

 

Juli 2012

Themen

  • Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit:

Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab.
(Dazu hier.)

  • Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zahnarztes:

Der Vergütungsanspruch eines Zahnarztes ist verwirkt, wenn die Leistung für den Patienten völlig unbrauchbar ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn dem Patienten wegen der Vielzahl misslungener Nachbehandlungsversuche eine Weiterbehandlung nicht mehr zumutbar ist oder der Zahnarzt erklärt, er könne für den Patienten nichts mehr tun.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab.
(Dazu hier.)

  • Die vor- und nachstationäre Behandlung durch Honorarärzte nach § 115a SGB V (GKV-VStG):

Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wurde u.a. in einem wichtigen Versorgungsbereich der vor- und nachstationären Behandlung die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten (Honorarärzten) und Krankenhäusern neu bestimmt.
Rechtsanwältin Milana Sönnichsen.
(Dazu hier.)

  • HI-Virus bei Patienten und ärztliche Schweigepflicht:

Das Thema der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber dem Ehepartner eines HIV-positiven Patienten wird für Ärzte wieder aktuell in der Fachliteratur und in den Medien aus klinische-ethischen Gesichtspunkten diskutiert. Dabei stellen sich auch rechtliche Fragen. Der Arzt hat zwar eine Schweigepflicht hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Patienten nach der Berufsordnung und auch nach strafrechtlichen Vorschriften gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Andererseits werden nach der gefestigten zivilrechtlichen Rechtsprechung Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht gesetzt, wenn andere, höhere Rechtsgüter bei mangelnder Aufklärung bedroht werden.
Rechtsanwältin Milana Sönnichsen
(Dazu hier.)

 

Juni 2012

Themen

  • Streit über die Kostenverteilung in der Praxisgemeinschaft:

Die sog. Praxisgemeinschaft ist gesetzlich nicht definiert, wird jedoch üblicherweise als „Zusammenschluss zweier oder mehrerer (Zahn-) Ärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Praxisräumen, -einrichtungen und Personal bei im Übrigen eigenständiger Praxisführung“ beschrieben. Sonderformen der Praxisgemeinschaft stellen die Apparate- und Laborgemeinschaft dar.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus.
(Dazu hier.)

  • Investitionsdarlehen mit variabler Zinsanpassungsklausel können unwirksam sein.:

Das Landgericht Duisburg entschied mit Urteil vom 01.12.2011, Az. 1 O 124/11, dass Verbraucher-Investitionsdarlehen mit variablem Zinssatz unwirksam sind, wenn die Zinsanpassungsklausel zu allgemein gehalten und daher zu unbestimmt ist.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus.
(Dazu hier.)

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 09.05.2012:

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 09.05.2012 in folgenden Angelegenheiten das Vertragsarztrecht betreffend entschieden: Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in einem Vorverfahren, Genehmigung einer Zweigpraxis, vertragsärztliche Honorare (KÄV Sachsen).
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl.
(Dazu hier.)

  • Internetportal muss Bewertung löschen:

Das Landgericht Fürth hat in seinem Urteil vom 08.05.2012 einen klagenden Zahnarzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der Zahnarzt hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier.)

 

Mai 2012

Themen

  • Honorararztverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern rechtssicher gestalten:

Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Honorararztverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten muss im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit überhaupt solche Honorararztverträge rechtlich in zulässiger Weise gestaltet werden können. Joachim Messner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht.
(Dazu hier.)

  • Vertretung innerhalb einer Gemeinschaftspraxis/eines MVZ:

Am 14.12.2011 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass sich Ärzte innerhalb einer Gemeinschaftspraxis vertreten dürfen, ohne das die Anzeige- und Genehmigungspflichten der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) zu beachten sind. Abgerechnet werden dürfen die Vertreterleistungen innerhalb einer Gemeinschaftspraxis jedoch nur dann, wenn der vertretende Arzt über dieselben Qualifikationsvoraussetzungen verfügt, wie der vertretene Arzt und denselben Versorgungsbereich gewählt hat. Maria-Stephanie Dönnebrink, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht.
(Dazu hier.)

  • Bewertungsportale für Ärzte im Internet:

Es besteht kein Anspruch eines Arztes auf Löschung der vorhandenen Daten (Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Bewertungsmöglichkeit und erfolgte Bewertungen) des Arztes sowie auf Unterlassung der Veröffentlichung der entsprechenden Daten. Stefanie Raab, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht.
(Dazu hier.)

  • Haftung ärztlicher Leitung für Pflichtverletzungen des MVZ:

Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist ab dem 01.01.2012 geregelt worden, dass ein ärztlicher Leiter in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein muss (§ 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Die Einbindung des ärztlichen Leiters in die Strukturen des MVZ soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers die hinreichenden tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten des ärztlichen Leiters im Betrieb sicherstellen. Milana Sönnichsen, Rechtsanwältin.
(Dazu hier.)

 

April 2012

Themen

  • Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung für Mitglieder der Zulassungs- und Berufungsausschüsse:

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haften für die Mitglieder der Zulassungs- und Berufungsausschüsse nach Amtshaftungsgrundsätzen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner, Rechtsanwältin Milana Sönnichsen.
(Dazu hier)

  • Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege:

Am 22.03.2012 ist die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c SGB V in Kraft getreten. Der gemeinsame Bundesausschuss hat in dieser Richtlinie heilkundliche Tätigkeiten festgelegt, die bisher Ärzten vorbehalten waren, die nun aber im Rahmen von Modellvorhaben auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden können.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink
(Dazu hier).

  • Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung:

Durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zu Jahresbeginn wurde u.a. das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) eingeführt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier).

  • Kein Anspruch auf vertragliche vereinbarte Ausgleichszahlung bei treuwidrig ausgesprochener außerordentlicher Kündigung:

Das OLG München hatte im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen zweier Praxispartner einer orthopädischen Berufsausübungsgemeinschaft darüber zu entscheiden, ob der Kläger vertragliche Entschädigungsansprüche wegen Mitnahme der vertragsarztrechtlichen Zulassung durch den beklagten, ausscheidenden Praxispartner geltend machen kann.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier).

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 21.03.2012:

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 21.03.2012 in folgenden sechs Angelegenheiten das Vertragsarztrecht betreffend zu folgenden Themen entschieden: Heilmittelregresse, Entziehung Zulassung für MVZ, Jobsharing im MVZ, belegärztliche Leistungen und hyperbare Sauerstofftherapie.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl
(Dazu hier).

  • Paritätische Beteiligung aller Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis ist nicht zwingend – Fehlbeurteilung führt zur Amtshaftung der KV:

Ein paritätisch ausgestaltetes Gemeinschaftsverhältnis mit gleichgewichtiger Beteiligung am Vermögen ist für die Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis nicht erforderlich. Der Zulassungsausschuss begeht eine Amtspflichtverletzung, wenn er gegen klare, unzweideutige Gesetze sowie höchstrichterliche Rechtsprechung verstößt oder einen unbestimmten Rechtsbegriff falsch auslegt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier).

  • Wertpapiere als Bestandteil des Betriebsvermögens eines Arztes:

Wertpapiere können einen Bestandteil des Betriebsvermögens eines Arztes bilden, wenn sie als Hilfsgeschäft zur freiberuflichen Tätigkeit anzusehen sind. Das ist dann der Fall, wenn ihre Anschaffung, das Halten und ihr Verkauf als ein solches Hilfsgeschäft der freiberuflichen Tätigkeit anzusehen ist.
Rechtsanwalt und Apotheker Georg Zwenke
(Dazu hier).

  • Arbeitsrecht in Arztpraxen, MVZ, Krankenhäusern – Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Rückzahlung von Aus-, Fort- oder Weiterbildungskosten:

Bezahlt der Arbeitgeber die Aus-, Fort-, oder Weiterbildungskosten (im Folgenden nur kurz: „Fortbildungskosten“) des Arbeitnehmers – beispielsweise Kostenübernahme des Zahnarztes für die Weiterbildung einer Zahnarzthelferin bzw. einer zahnmedizinischen Fachangestellten zur zahnmedizinischen Prophylaxehelferin – und kündigt der Arbeitnehmer vor oder nach Abschluss der Fortbildung das Arbeitsverhältnis, so besteht schnell Streit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer verpflichtet ist, diese dem Arbeitgeber entstandenen Kosten zurückzuzahlen.
Rechtsanwalt und Apotheker Georg Zwenke
(Dazu hier).

 

März 2012

Themen

  • Gebührenminderung § 6 a Abs. 1 GOÄ bei Privatkliniken:

Werden in einer stationären Einrichtung die Aufwendungen für ärztliche Leistungen von der Klinik gesondert nach Maßgabe der GOÄ abgerechnet, so unterliegt auch in diesem Fall der Honoraranspruch der Gebührenminderung nach § 6 a Abs. 1 GOÄ. Das Honorar ist um 25% zu mindern.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Messner (Dazu hier)

  • BSG-Urteil zur Fachübergreiflichkeit und zur Nachbesetzung von Angestelltensitzen in Medizinischen Versorgungszentren:

Das Bundessozialgericht hat jüngst entschieden, dass der Erhalt des fachübergreifenden Charakters eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) voraussetzt, dass für jedes der Fachgebiete mindestens eine halbe Arztstelle zur Verfügung steht, weil das Sozialgesetzbuch V und die Zulassungsverordnung-Ärzte nur zeitlich volle und hälftige Versorgungsaufträge kennen.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink
( Dazu hier)

  • Neuregelungen für Vertragszahnärzte aufgrund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ab dem 01.01.2012:

Ab dem 01.01.2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Seitdem ist das vertragszahnärztliche Vergütungssystem reformiert worden. Des weiteren sind die Regelungen zur Residenzpflicht sowie zur Zweigpraxis der Vertragszahnärzte verändert worden.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink und Assessorin jur. Milana Sönnichsen
(Dazu hier)

  • Gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel darüber zu entscheiden, wann gesundheitsbezogene Aussagen mit der Europäischen Health-Claims-Verordnung vereinbar sind.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
(Dazu hier)

  • Annahme eines Geldgeschenkes durch einen Arzt:

Es ist einem Arzt verboten, ein Geldgeschenk in beträchtlicher Höhe von einem Patienten anzunehmen, da hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit seiner ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Es geht nicht nur um die konkrete Unabhängigkeit des Arztes, sondern um das abstrakte Vertrauen in die Unabhängigkeit und Freiheit des ärztlichen Handelns.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier)

  • Befreiung vom Notfalldienst:

Die Befreiung vom Notfalldienst kann nur unter sehr eingeschränkten Gründen ausgesprochen werden. Verpflichtungen aus Qualitätssicherungsvorschriften, wie die Dialyse- oder die Onkologievereinbarung, stellen keinen Grund für eine Befreiung dar. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
(Dazu hier)

  • Entzug der vertragsärztlichen Zulassung:

Die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist Ärzten und Zahnärzten zu entziehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt, so schreiben es § 95 Abs. 6 SGB V, § 27 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) vor.
Rechtsanwalt und Apotheker Georg Zwenke
(Dazu hier)

 

Februar 2012

Themen

  • Umsatzsteuerpflicht für anästhesistische Leistungen: Anästhesistische Leistungen bei Schönheitsoperationen sind nicht umsatzsteuerbefreit, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Beschluss vom 06.09.2011. (Dazu hier)
  • Was ist seit dem 01.01.2012 bei der Ausschreibung und Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen zu beachten? Zum 01.01.2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Seit dem ist es möglich, Vertragsarztzulassungen zu befristen. Zudem wird es ab dem Jahr 2013 möglich sein, dass der Zulassungssauschuss von einer Ausschreibung und der Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens ganz absieht. Daher sollten Übertragungsverfahren nach Möglichkeit noch im Jahre 2012 abgeschlossen werden. (Dazu hier)
  • Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz vom 16.01.2012: Am 16.01.2012 haben das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)“ vorgelegt. (Dazu hier)
  • Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Entscheidung des Zulassungsausschusses: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit Urteil vom 02.02.2011, Az. III ZR 37/10, im Hinblick auf eine fehlerhafte Entscheidung des Zulassungsausschusses die Schadensersatzpflicht der Kassenärztlichen Vereinigung bei objektiv rechtswidriger und schuldhaft fehlerhafter Entscheidung des Zulassungsausschusses fest. (Dazu hier)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem GKV-VStG: Am 01.01.2012 ist das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in Kraft getreten. Aufgrund von neuen Regelungen die Wirtschaftlichkeitsprüfung betreffend, sollten in der Praxis einige Dinge beachtet werden. (Dazu hier)
  • Approbatiosrechtliche Ruhensanordnung aus gesundheitlichen Gründen wegen einer psychischen Erkrankung: Das entscheidende Kriterium ist bei einer Ruhensanordnung der Approbation immer der Patientenschutz. Beachtet werden sollte auf jeden Fall, ob die Krankheit mit entsprechenden Auflagen unter Kontrolle gehalten werden kann, so dass man eine Berufserlaubnis als Alternative zur Approbation erteilen kann. Zum anderen ist ausschlaggebend, ob die Krankheit dauerhaft Bestand haben wird. Das Ruhen der Approbation kann nach den Vorschriften des Rechts der Heilberufe nachträglich aus gesundheitlichen Gründen angeordnet werden. Es stellt sich die Frage, ob es einem Arzt erlaubt sein kann, mit einer schweren psychischen Erkrankung seinen Beruf weiter auszuüben, wenn er nur dadurch stabilisiert werden kann, dass er Medikamente einnimmt und regelmäßige Arztbesuche erforderlich sind. (Dazu hier)
  • Werbung von Zahnärzten durch Versenden eines Gutscheins und Verwenden der Bezeichnung „Zahn-Zentrum“: Die Werbung eines Zahnarztes mit einem Gutschein in Höhe von 10 € Nachlass auf den Eigenanteil von Behandlungskosten ist berufswidrig. Die Verwendung des Begriffs „Zahn-Zentrum“ für die Zahnarztpraxis ist erlaubt, sofern nicht durch das Hinzutreten besonderer Umstände die Gefahr einer Irreführung des Publikums besteht. (Dazu hier)

 

Januar 2012

Themen

  • Jüngste zulassungsrechtliche Änderungen beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz Am 01.12.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Dabei sind einige Änderungen in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden, die der Ausschuss für Gesundheit erst am 30.11.2011 empfohlen hat. (Dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Maria-Stephanie Dönnebrink
  • Zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit unter Vertragsärzten und Vertragszahnärzten Das Bundessozialgericht hat zuletzt mit Beschluss vom 11.05.2011, Az.: B 6 KA 1/11B, nochmals die bestehende Rechtslage für Praxisgemeinschaften deutlich gemacht, wonach bei einer Quote der Doppelbehandlungen (Patientenidentität) ab 20% bei örtlicher Praxisgemeinschaft und einer Quote ab 30% bei überörtlicher Praxisgemeinschaft die Vermutung gilt, dass die Behandlungsabläufe nicht im Sinne zweier kooperierender Einzelpraxen, sondern arbeitsteilig wie in einer genehmigungspflichtigen Berufsausübungsgemeinschaft organisiert sind (§ 11 der KBV-Richtlinie zu § 106a SGB V). (dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
  • Der Streit um die Chronikerziffer mit der Barmer GEK in Hessen Die Barmer GEK prüft derzeit die Honorarabrechnungen hessicher Vertragsärzte zur Frage der rechtmäßigen Abrechnung der Gebührenziffer nach EBM für die Behandlung chronisch kranker Patienten. (dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus
  • Auswirkungen auf Honorare und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach dem GKV-VStG ab 01.01.2012 Wir hatten bereits in unseren beiden Sondernewslettern zum Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ab dem 01.01.2012 auf die geplanten Änderungen im Vergütungssystem und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung hingewiesden. Nach dem seit dem 30.11.2011 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Deutschen Bundestages vorliegen, sind nachstehend nochmals die wichtigsten Änderungen durch das GKV-VStG dargestellt. (dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl
  • GKV-VStG: § 128 SGB V – Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten, insb. im Bereich der Hilfsmittelversorgung Durch die Änderungen des § 128 SGB V soll verhindert werden, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte das Zuwendungsverbot durch Beteiligung an Unternehmen von Leistungserbringern umgehen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2011 (I ZR 111/08) wird klargestellt, dass auch Einkünfte an solchen Beteiligungen unzulässige Zuwendungen sind, wenn deren Höhe durch das Verordnungs- und Zuweisungsverhalten von den Vertragsärztinnen und -ärzten selbst maßgeblich beeinflusst wird. (dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Raab
  • Irreführende Werbung durch Ärzte Auch im gerade vergangenen Jahr 2011 ergingen wieder zahlreiche Entscheidungen der Rechtsprechung zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen. Sucht der Werbende die Öffentlichkeit, untersagen dem Verbraucherschutz dienende Normen des Wettbewerbsrechts Aussagen, die mehr versprechen als Anbieter halten können. (dazu hier) – Rechtsanwalt und Apotheker Georg Zwenke
  • Offene Forderungen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie an Ihr Geld kommen Wie in jeder anderen Branche kommt es auch bei Ärzten vor, dass ein Patient seine Rechnungen nicht bezahlt. Es ist vollkommen verständlich, dass die Praxis für ihre getätigte Leistung bezahlt werden möchte. Doch wie kommt man bei nicht zahlenden Patienten an sein Honorar? Wir erläutern Ihnen nachstehend den Ablauf eines Forderungseinzuges. (dazu hier) – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ute Frodl; Rechtsanwaltsfachangestellte Stefanie Thoben

 


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