Gemeinschaftspraxis

Artikel aktualisiert am 10. Februar 2019

In einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen. Die Gemeinschaftspraxis ist eine Unterform der Berufsausübungsgemeinschaft.

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Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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