Bundesmantelverträge

Artikel aktualisiert am 10. Februar 2019

Bundesmantelverträge sind Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen (ab 2009 Spitzenverband Bund). Sie konkretisieren die Inhalte des Sozialgesetzbuchs V, wie

  • die Formen der Niederlassung (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, ausgelagerte Praxisstätte, Zweigpraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ)) (siehe unter Kooperationsmodelle für Ärzte)
  • das Verhältnis zu angestellten Ärzten
  • die Vergabe von Arztnummern und Betriebsstättennummern

Verweise

Weiteres

 


Autorin der Seite: St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
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