Folgende Kooperationsmodelle kommen in Frage:
- Praxisgemeinschaft
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Gemeinschaftspraxis
- Teilgemeinschaftspraxis
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Zweigpraxis
- Ausgelagerte Praxisstätte
Die Voraussetzungen und Rahmen sind rechtlich geregelt:
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§705ff) geregelt:.
- Die Partnerschaftsgesellschaft wird im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt.
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird im GmbH-Gesetz geregelt.
In den Gesetzesartikeln zu den verschiedenen Gesellschaftsformen wird u. a. geregelt, wer sich zusammenschließen kann, wer welche Anteile am Gesellschaftsvermögen hat, wer die Gesellschaft vertritt, wer haftet, wie die Gesellschaft zu beenden ist. Jede Gesellschaftsform hat ihre besonderen steuerrechtlichen Implikationen.
Bezüglich der Wahl einer ärztlichen Kooperationsform siehe hier.
Verweise
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Autorin der Seite: St. Dönnebrink, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin.
Email: info at jusmedicus.de


