Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Dentallaboren sind nichtig, wenn sich Zahnärzte verpflichten, das Dentallabor mit sämtlichen bei ihnen anfallenden Leistungen zu beauftragen Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass (Zahn-)ärzte aus
Werbeflyer in der Praxis sind problematisch. Ungefragte Aushändigung eines Werbeflyers ohne hinreichenden Grund durch einen Arzt an einen Patienten ist sowohl wettbewerbs- als auch berufswidrig Das Landgericht Karlsruhe
Hinauskündigungsklausel und Vollmachterteilung zur Erklärung des Zulassungsverzichts in Berufsausübungsgemeinschaft zulässig Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Hinauskündigungsklausel in einem Gesellschaftsvertrag einer Berufsausübungsgemeinschaft auch dann zulässig ist,
Die Landesärztekammern erlassen nach Kammerrecht die Berufsordnungen und die Weiterbildungsordnungen. Berufsordnungen: Sie geben Einzelheiten vor, wie ein Arzt im Geltungsbereich der jeweiligen Ärztekammer seinen Beruf auszuüben hat. Die
Die Mitarbeit in einem MVZ muss vertraglich geregelt sein. Auf die Frage „Ich möchte in einem MVZ mitarbeiten: was muss im Vertrag berücksichtigt werden?“ kann folgendermaßen allgemein geantwortet
BSG-Urteil Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Erhalt des fachübergreifenden Charakters eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) voraussetzt, dass für jedes der Fachgebiete mindestens eine halbe Arztstelle zur Verfügung
Selbstbestimmung ist ein Grundrecht aller Menschen und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten leitet sich daraus ab. Umfang der Aufklärung: Um eine selbstbestimmte Entscheidung
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Maßnahme nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung die gebotene Sorgfalt vermissen lässt und darum unsachgemäß erscheint. Maßstab ist der
Eine berufliche Zusammenarbeit lässt sich über verschiedene Kooperationsmodelle für Ärzte realisieren. Für jede von ihnen gibt es spezielle rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Auswirkungen. Hier werden die einzelnen Modelle
Im Arztrecht sind 3 große Teilgebiete vereinigt: das ärztliche Berufsrecht, das im Bundesrecht, Landesrecht und Kammerrecht Regelungen trifft zu den Voraussetzungen zum Arztberuf und seiner Ausübung inklusive der