Brechreiz

Artikel aktualisiert am 16. Februar 2019

Brechreiz kann sowohl eine passagere Fehlfunktion des oberen Magendarmtrakts anzeigen als auch Ausdruck einer organischen Krankheit sein. Bei sporadischem Auftreten ist Brechreiz in der Regel harmlos; oft ist psychischer Stress ursächlich beteiligt. Auch in der frühen Schwangerschaft kommt er häufig ohne erkennbare Krankheit im Rahmen der hormonellen Umstellung vor.


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Pathophysiologie

Brechreiz ist Ausdruck einer Dyskinesie im oberen Magendarmkanal. Beteiligt ist die Behinderung der Magenentleerung

Zentral beteiligt an der Entstehung von Völlegefühl, Übelkeit und Brechreiz ist das Serotonin-Überträgersystem mit dem Serotonin-Rezeptor (5-HT3-Rezeptor. Eine Hemmung des Serotonin-Rezeptors durch 5-HT3-Antagonisten („Setrone“) wie Ondansetron (z. B. Zofran®) oder Palonosetron (Aloxi®) unterdrückt den Brechreiz bei vielen Ursachen. Chemotherapeutika (wie Cisplatin und Doxorubicin) induzieren die Freisetzung von Serotonin von enterochromaffinen Zellen im oberen GI-Trakt und lösen über diesen Mechanismus ebenfalls Brechreiz aus. (1)J Toxicol Sci. 2011;36(1):23-9 Entsprechend bessern 5-HT3-Antagonisten die Symptomatik (s.u.).

Differenzialdiagnosen

Folgende Ursachen können Brechreiz hervorrufen:

Mehr zu den Differenzialdiagnosen des Brechreizes siehe hier.

Therapie

  • Bei Magenentleerungsstörung inkl. Ileus / Subileus: Beseitigung mechanischer Hindernisse.
  • Bei Entzündung (Gastritis): Behandlung der Gastritis, z. B. Hp-Eradikation, Prokinetika und PPI,
  • Bei Chemotherapie: 5-HT3-Antagonisten („Setrone“) wie Ondansetron (Zofran®) oder Palonosetron (Aloxi®), NK-1 Rezeptor Antagonisten wie Aprepitant (Emend®),
  • Bei psychisch bedingtem Erbrechen: Versuch mit Prokinetika, Prucaloprid (Resolor®), Amitryptilin (z. B. Saroten®) oder Serotonin-Reuptake-Hemmern wie Citalopram (z. B. Cipramil®) oder Sertalin (z. B. Zoloft®).

Verweise

Patienteninfos

 


Autor der Seite ist Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (siehe Impressum).


 

Literatur

Literatur
1J Toxicol Sci. 2011;36(1):23-9